
AGB
Bickmann Landmaschinen GmbH & Co. KG
VERKAUFSBEDINGUNGEN
(Dieses Dokument schränkt die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers nicht ein.)
ALLGEMEINES
Sitz:
Halberstädter Str. 22, DE-33106 Paderborn.
Geschäftsführer: Johannes Bickmann
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz:
DE265429694
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten zusammen mit den auf der Rückseite aufgeführten Einzelheiten alle Vertragsbedingungen
zwischen uns (dem Verkäufer) und Ihnen (dem Käufer) in Bezug auf den Verkauf und Kauf der auf der Rückseite beschriebenen Gesamtware(n) oder Teile davon („die Ware“). Sollten Sie Änderungen oder Ergänzungen wünschen, lassen Sie diese bitte schriftlich von einem unserer ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter bestätigen.
2. Sie sind verpflichtet, uns alle zur Einhaltung der Geldwäschegesetze erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen und die Richtigkeit dieser Angaben zu garantieren.
3. Bezieht sich dieser Vertrag auf den Kauf einer Ware, können Sie innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Lieferbereitschaftsmeldung eine Finanzierungsgesellschaft mit dem Kauf der Ware zum Kaufpreis beauftragen. Die Ware wird dann an die Finanzierungsgesellschaft geliefert, und alle Bezugnahmen auf die Lieferung der Ware sind entsprechend auszulegen. Mit dem Kauf der Ware durch die Finanzierungsgesellschaft verlieren die Klauseln 5, 6 und 15 bis 24 dieser Vereinbarung ihre Gültigkeit. Die Bestimmungen dieser Vereinbarung bezüglich der Inzahlungnahme der Ware (sofern vorhanden) bleiben weiterhin gültig, jedoch verrechnen wir die Inzahlungnahmevergütung und etwaige im Rahmen dieser Vereinbarung an die Finanzierungsgesellschaft gezahlte Anzahlung in Ihrem Namen.
PREIS UND ZAHLUNG
4. Diese Vereinbarung wird in England geschlossen, unterliegt der ausschließlichen Zuständigkeit der EU-Gerichte und wird gemäß EU-Recht ausgelegt.
5. Der Kaufpreis ist der Preis für die Waren, einschließlich gegebenenfalls Zubehör, Kfz-Steuer, Lieferung und Mehrwertsteuer, zum Zeitpunkt der Bestellung. Ändert sich der Satz oder Betrag der Kfz-Steuer, Mehrwertsteuer oder Kfz-Steuer zwischen Bestellung und Lieferung, ist der zum Zeitpunkt der Lieferung gültige Betrag zu zahlen.
6. Ändert der Importeur oder ein anderer Lieferant der Waren den empfohlenen Preis nach Ihrer Bestellung, aber vor der Lieferung, werden wir Sie über jede von uns vorgeschlagene Änderung des Kaufpreises informieren. Sollten wir eine Erhöhung des Kaufpreises oder eine Senkung vorschlagen, die geringer ausfällt als die Senkung des empfohlenen Preises, können Sie den Vertrag innerhalb von 14 Tagen kündigen. In diesem Fall gilt Ziffer 22. Erhalten wir innerhalb dieser Frist keine Kündigung, wird der Kaufpreis wie vorgeschlagen angepasst.
7. Für den Kauf von ganzen Waren ist eine nicht erstattungsfähige Anzahlung von zehn Prozent (10 %) erforderlich, bevor der Artikel bestellt werden kann.
8. Die Zahlung von Wholegoods erfolgt vor Lieferung gegen Zahlungseingang, sofern auf der Rechnung nichts anderes angegeben ist.
9. Kreditkarten und American Express werden nicht akzeptiert. Bei Zahlung per Debitkarte fallen keine Gebühren an.
10. Für mit Finanzierung erworbene Wholegoods ist vor Lieferung eine vollständige Zeichnung und Unterzeichnung der Dokumente erforderlich.
11. Der Käufer trägt bei der Begleichung einer Rechnung per elektronischer Zahlungsmethode die volle Verantwortung für den korrekten Zahlungseingang auf unserem Konto.
12. Bickmann Landmaschinen GmbH & Co. KG haftet nicht für angelieferte Wholegoods, die anschließend gestohlen werden und aufgrund fehlender Benachrichtigung der Versicherung nicht durch die Versicherung des Käufers abgedeckt sind.
INZAHLUNG VON WHOLEGOODS
13. Wenn wir vereinbart haben, eine Inzahlungnahme-Ware zu einem vereinbarten Wert als Teilzahlung des Kaufpreises anzunehmen, sind wir dazu nur verpflichtet, wenn die Inzahlungnahme-Ware:
a. frei von Finanzierungsvereinbarungen, Gebühren oder sonstigen Belastungen (zusammen „Belastungen“) ist, die Sie uns vor dem Bestelldatum mitgeteilt haben,
b. an unserem Geschäftssitz geliefert/abgeholt wurde, bevor wir die Waren an Sie liefern, und
c. sich bei Lieferung/Abholung in demselben Zustand befindet (vorbehaltlich normaler Abnutzung und angemessener Betriebsstundenerhöhungen),
in dem wir sie vor Vereinbarung der Inzahlungnahme geprüft haben.
Wenn Sie eine der oben genannten Bedingungen nicht erfüllen, sind wir nicht verpflichtet, die Inzahlungnahme-Ware anzunehmen oder die Inzahlungnahme-Ware auf den Kaufpreis anzurechnen, und Sie müssen möglicherweise den vollen Kaufpreis bezahlen, bevor Sie die Ware annehmen können.
14. Ist die Zahlung, die erforderlich ist, um die Inzahlungnahmeware vollständig von allen Belastungen zu befreien, höher als der Betrag, den Sie uns vor dem Bestelldatum mitgeteilt haben, oder wird die Inzahlungnahmeware in einem schlechteren Zustand oder mit einem unverhältnismäßigen Mehraufwand geliefert, können wir dennoch nach unserem Ermessen mit Ihnen eine reduzierte Inzahlungnahmepauschale vereinbaren und die Inzahlungnahmeware annehmen.
LIEFERUNG
15. Wir bemühen uns, die Waren zum voraussichtlichen Liefertermin zu liefern, haften jedoch nicht für Schadensersatzansprüche jeglicher Art, die sich aus einer Lieferverzögerung aus Gründen ergeben, die außerhalb unserer Kontrolle liegen. Im Falle einer solchen Verzögerung werden wir Sie kontaktieren, um einen alternativen Liefertermin zu vereinbaren.
16. Wir können Sie jederzeit vor der Lieferung vom Vertrag zurücktreten, wenn der Hersteller das Modell oder die Spezifikation der von Ihnen bestellten Waren nicht mehr herstellt oder wenn wir diese nicht vom Importeur oder einem anderen Lieferanten beziehen können. In diesem Fall gilt Klausel 22.
17. Sollten wir ein von Ihnen bestelltes Zubehör (werkseitig montiert oder nicht) nicht liefern können, werden wir Sie kontaktieren und Ihnen nach Ihrer Wahl entweder einen gleichwertigen Ersatz anbieten oder das Zubehör aus diesem Vertrag streichen und den Kaufpreis entsprechend anpassen. Vorbehaltlich dessen haben Sie keine Ansprüche gegen uns wegen der Nichtlieferung von Zubehör und sind nicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
18. Liefern wir die Waren nicht innerhalb von 42 Tagen nach dem voraussichtlichen Liefertermin, können Sie uns eine Lieferaufforderung senden. Liefern wir nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt dieser Mitteilung, können Sie vom Vertrag zurücktreten. Klausel 22 findet dann Anwendung.
19. Wir informieren Sie, sobald die Ware zur Lieferung bereit ist. Sie sind verpflichtet, den Kaufpreis (abzüglich einer Anzahlung und/oder Inzahlungnahmegebühr) innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt dieser Benachrichtigung zu zahlen und die Ware abzunehmen. Alle Zahlungen müssen per Bankscheck oder anderen von uns und Ihnen anerkannten Zahlungsmitteln erfolgen. Sollten Sie den Kaufpreis nicht innerhalb von 21 Tagen nach Erhalt der Benachrichtigung über die Lieferbereitschaft zahlen und die Ware nicht annehmen, können wir Ihnen den Vertrag kündigen. Klausel 17 findet dann Anwendung.
20. Bezieht sich dieser Vertrag auf den Kauf einer kompletten Ware, dürfen Sie den Vertrag, sofern nicht gemäß Klausel 3 zulässig, nicht an Dritte abtreten und das Fahrzeug innerhalb von vier Monaten nach Lieferung nicht zu gewerblichen Zwecken weiterverkaufen. Ein Weiterverkauf innerhalb dieses Zeitraums gilt als zu gewerblichen Zwecken erfolgt, es sei denn, Sie hatten zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht die Absicht, die komplette Ware weiterzuverkaufen. Sie garantieren, dass Sie keine solche Absicht haben. Sollten wir vor der Lieferung feststellen, dass diese Garantie unzutreffend ist, können wir Ihnen den Vertrag kündigen. In diesem Fall gilt Klausel 23.
FERNVERKAUF
21. Wurde dieser Vertrag ohne persönlichen Kontakt zwischen uns oder einer in unserem Namen handelnden Person geschlossen, können Sie innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Waren kündigen. Anschließend sind Sie verpflichtet, die Waren entweder an uns zurückzusenden oder uns zur Abholung auf Ihre Kosten zur Verfügung zu stellen. Sie sind verpflichtet, die Waren sorgfältig zu behandeln und haften für Verlust oder Beschädigung ab dem Zeitpunkt der Lieferung bis zur Rücksendung. Haben wir vereinbart, eine Inzahlungnahme-Ware zu einem vereinbarten Wert als Teilzahlung des Kaufpreises zu akzeptieren, haben wir die Wahl, die Inzahlungnahme-Ware entweder zurückzugeben oder den Inzahlungnahmebetrag zu erstatten. FOLGEN DER KÜNDIGUNG
22. Wenn wir den Vertrag gemäß Klausel 16 kündigen oder wenn Sie den Vertrag gemäß Klausel 6, 18 oder 21 kündigen, erstatten wir Ihnen Ihre Anzahlung zurück. Sofern die Kündigung auf Umstände zurückzuführen ist, die außerhalb unserer Kontrolle liegen, besteht keine weitere Haftung Ihnen gegenüber.
23. Wenn wir den Vertrag gemäß Klausel 19 oder 20 kündigen, bemühen wir uns, die Ware anderweitig zu verkaufen. Wird sie nicht innerhalb angemessener Frist verkauft, versteigern wir sie. Innerhalb von 7 Tagen nach dem Verkaufsdatum erhalten Sie von uns eine Abrechnung über den Verkaufspreis und alle zusätzlichen Kosten, die uns durch den Weiterverkauf der Ware entstanden sind. Wir erstatten Ihnen den Restbetrag Ihrer Anzahlung, sofern vorhanden, abzüglich des Betrags, den wir verloren haben (d. h. etwaige Minderungen des Verkaufspreises und die zusätzlichen Kosten des Weiterverkaufs). Ist unser Verlust höher als Ihre Anzahlung, müssen Sie uns die Differenz innerhalb von sieben Tagen zahlen. Auf Anfrage stellen wir Ihnen Kopien aller Quittungen zur Verfügung. Eigentums- und Risikoübergang
24. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum. Sie haften jedoch für jeglichen Verlust oder Schaden ab dem Zeitpunkt der Lieferung und sollten die Ware entsprechend versichern. Ein Scheck gilt erst nach Einlösung als Zahlung. Das Eigentum an der Inzahlungnahme-Ware geht mit der Übernahme der Ware auf uns über.
GARANTIE
25. Bei Neuware verpflichten wir uns, alle vom Hersteller vorgeschriebenen Arbeiten vor der Auslieferung durchzuführen und die Ware mit der Herstellergarantie zu verkaufen. Garantieleistungen können von jedem direkt vom Hersteller autorisierten Händler durchgeführt werden, der defekte Teile reparieren oder ersetzen kann.
26. Wir übernehmen Garantieleistungen für Franchise-Ware, die nicht bei uns gekauft wurde. Wir berechnen Ihnen jedoch die verbrauchten Teile und Arbeitskosten und schreiben Ihnen die vom Hersteller erhaltene Garantierückerstattung gut.
27. Alle gebrauchten Wholegoods werden ohne Garantie verkauft, sofern nicht schriftlich etwas anderes bestätigt wurde.
28. Bei einer Gebrauchtwagengarantie gewähren wir für die von uns gelieferten gebrauchten Wholegoods eine Garantie gegen wesentliche Komponentenausfälle für 60 Tage
oder 200 Stunden ab Lieferdatum, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt. Die Hauptkomponenten, für die diese Garantie gilt, sind beschränkt auf
Motor, Getriebe und Achsen. Die Gebrauchtwagengarantie gilt nicht für Schläuche (Wasser, Hydraulik, Luft), Serviceteile wie Filter
und Schmiermittel, DOC/DPF-Regeneration/-Reinigung, Einspritzanlagen (Verunreinigung), elektrische und Kraftstoffsystemkomponenten, Verschleißteile wie Riemen, Kupplungs- und Bremsscheiben, Reifen, Ketten, Bolzen und Boden-/Graskontaktteile,
Verbrauchsmaterialien – Glühbirnen und Sicherungen, Schmiermittel, Klimaanlagenfüllung und Frostschutzmittel, Kabinenglas, Lackierung, Auspuffanlagen
und Schalldämpfer. Für Produkte, die außerhalb unseres Servicebereichs verkauft werden, gilt eine Garantie nur für Teile, es sei denn, der Kunde übernimmt die Versandkosten.
29. Wir beschränken unsere Haftung für jegliche Verletzung dieser Vereinbarung auf den Kaufpreis und schließen ausdrücklich jegliche Haftung für entgangenen Gewinn, Geschäftswert oder Verträge sowie für indirekte, Folge- oder wirtschaftliche Schäden aus.
HINWEISE
30. Mitteilungen im Rahmen dieser Vereinbarung müssen schriftlich erfolgen und per Post an die auf der Rückseite angegebene Adresse des Adressaten gesendet werden und gelten als rechtzeitig zugestellt.
Wir können diese Informationen über Sie jetzt und in Zukunft verwenden: (i) um Ihnen Informationen über Produkte und Dienstleistungen für Marketingzwecke zukommen zu lassen; (ii) für Marktforschungszwecke und (iii) zur Nachverfolgung von Verkaufsdaten. Wir geben diese Informationen nicht an Personen außerhalb von Vincent Tractors Ltd. weiter. Wenn Sie dies nicht wünschen, kreuzen Sie bitte hier an.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden zuletzt aktualisiert: Januar 2025